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Kriegserklärungen
Nach einem hektischen Austausch von Telegrammen und diplomatischen Noten erklärt am 28. Juli 1914 Österreich-Ungarn Serbien den Krieg. In den darauffolgenden Tagen erklärten sich Deutschland, Grossbritannien, Frankreich und Russland formell den Krieg. Auf den ersten Blick erscheint es merkwürdig, dass kriegsführende Parteien Angriffe ankündigen und sich so der Möglichkeit eines Überraschungsangriffs berauben. Warum gibt es also Kriegserklärungen?
Kriege werden geführt, seitdem es Menschen gibt – aber bereits in der Antike gab es die Vorstellung, dass es «gerechte» und «ungerechte» Kriege gibt. Als sogenannt gerechte Kriege gelten beispielsweise Kampfhandlungen, die auf Selbstverteidigung basieren. Mutmassliche Aggressoren fingieren deshalb oft Ereignisse, um einen Kriegsgrund zu haben. (Im Ersten Weltkrieg berief sich Österreich-Ungarn auf einen angeblichen Angriff der Serben.) Auf diese Weise können sie sich als Opfer präsentieren und auf die Empörung und Kriegsbereitschaft ihrer Bevölkerung hoffen, die für die nationale Sache auch Entbehrungen auf sich zu nehmen gewillt ist. Die darauffolgenden Kampfhandlungen gehen dann meistens über eine reine Defensive hinaus und schliessen die Besetzung des feindlichen Landes und damit verbundene Gebietsgewinne ein.
Es gibt aber auch handfeste juristische Gründe, warum Staaten nicht als Angreifer dastehen wollen: Die meisten Militärbündnisse basieren darauf, dass verbündete Staaten einander nur im Verteidigungsfall Beistand leisten. Im Falle von Österreich-Ungarn berief sich der italienische Bündnispartner darauf, dass Österreich-Ungarn und Deutschland zuerst den Krieg erklärt hätten und das Königreich Italien deshalb keine Unterstützung gewähren müsse.
Das Völkerrecht
Zwischenstaatliche Beziehungen werden vom Völkerrecht geregelt. Es basiert darauf, dass alle Länder Frieden und Wohlstand anstreben. Mit dem Völkerrecht soll gewährleistet werden, dass sich alle Länder Grundwerten verpflichten, die die internationale Zusammenarbeit berechenbar machen. Das Kriegsrecht, d.h. das Recht zum Krieg sowie das Recht im Krieg gehören ebenfalls zum Völkerrecht.
Durchgesetzt werden kann das Völkerrecht nur bedingt. Es entstehen zwar zunehmend internationale Gerichte und Behörden, die unter bestimmten Umständen im Namen der internationalen Gemeinschaft Sanktionen aussprechen können, aber die UNO ist aufgrund des Fehlens einer eigentlichen Weltpolizei noch immer darauf angewiesen, dass sich die Staaten freiwillig daran halten. Die UNO kann allerdings auch Staaten ermächtigen, in einen Konflikt einzugreifen (z. B. bei Völkermord).
Auftrag 1:
Schauen Sie sich den folgenden Film an.
Vereinte Nationen (UNO) einfach erklärt
Auftrag 2:
Nennen Sie die drei wichtigsten Aufgaben der UNO respektive des Völkerrechts.