Hate Speech – Hass ist keine Meinung

Hate Speech (deutsch: Hassrede) findet sich vor allem in sozialen Netzwerken oder in Leserinnen- und Leserkommentaren von Online-Artikeln. Die Beleidigungen und Gewaltaufrufe, die über Sprache, Worte und Bilder verbreitet werden, richten sich gegen bestimmte Personengruppen, die meistens auch ausserhalb des Internets ausgegrenzt und angefeindet werden. Täglich werden Menschen in sozialen Netzwerken beschimpft oder fertiggemacht.

Die Hassbotschaften beleidigen und bedrohen Menschen aufgrund ihrer Hautfarbe, ihrer Religion, ihrer Herkunft, ihres Geschlechts, ihrer sexuellen Orientierung oder ihres Körpers (vgl. auch Umfrage des Europarats). Besonders Einzelpersonen, die in der Öffentlichkeit stehen, wie zum Beispiel Politikerinnen und Politiker, können betroffen sein. Die Bandbreite reicht von subtil formulierten Botschaften bis zu aggressiven Beschimpfungen, z. B. eindeutig rassistische oder sexistische Beleidigungen und Drohungen. Hate Speech fördert ein feindliches Klima, das Gewalttaten auslösen kann. Es gibt keine allgemeingültige Vorgehensweise, wie man mit Hate Speech umgehen sollte. In der Schweiz existiert keine explizite Norm gegen Hassreden. Laut Strafgesetzbuch sind aber Beschimpfungen (Art. 177), üble Nachrede (Art. 173), Verleumdung (Art. 174), Drohung (Art. 180), Nötigung (Art. 173) und Rassendiskriminierung (261bis) verboten. Artikel 261bis des Strafgesetzbuches verbietet gegen eine Person oder eine Gruppe von Personen wegen ihrer Rasse, Ethnie oder Religion zu Hass oder Diskriminierung aufzurufen. Nicht darin erwähnt sind die Diskriminierung oder der Aufruf zu Hass aufgrund des Geschlechts, der sexuellen Orientierung (Homosexualität), der körperlichen oder geistigen Behinderung oder der Zugehörigkeit zu sozialen Minderheiten (z. B. Asylsuchende oder Sozialhilfebezügerinnen und -bezüger).

Die Diskriminierung aufgrund des Geschlechts, der sozialen Stellung, der Lebensform (bspw. sexuelle Orientierung) oder einer körperlichen, geistigen oder psychischen Behinderung wird aber in Art. 8 der Bundesverfassung untersagt.

Wichtig ist, die Hassbotschaften in sozialen Netzwerken direkt beim Betreiber zu melden, damit diese gelöscht werden. Dazu meldet man den konkreten Inhalt (URL) oder das Nutzerprofil.

swissinfo.ch
Da Hassbotschaften im Internet oft Frauen treffen, hat der grösste Schweizerische Frauendachverband «Alliance F» mit der Unterstützung von Kantonen und Gemeinden und der Wirtschaft den Kampf gegen Beleidigungen im Internet aufgenommen. Unter dem Titel «Stop Hate Speech» lancieren sie das bisher grösste Schweizer Projekt zur Bekämpfung von Hass im Internet.
 

Fragestellungen zum Thema:

  1. Warum macht man jemanden im Internet fertig?

  2. Was glauben Sie, sollte man gegen Hass im Netz tun? Wie sollte eine ideale Online-Community aussehen?

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